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Das Deutschland-Ticket ist da.

Das D-Ticket im Überblick

Das Deutschland-Ticket, kurz: D-Ticket, ist zum 1. Mai gestartet. Für 49 Euro pro Monat gibt es ab sofort bundesweite Mobilität in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Das Ticket ermöglicht einen einfachen Zugang zu Bussen und Bahnen und macht einen großen Schritt in Richtung Mobilität der Zukunft: einfach, flexibel und klimafreundlich.

Das D-Ticket gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in Deutschland, auch in der 2. Klasse in den Regionalzügen. In den Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG) und bei Anbietern wie zum Beispiel FlixTrain sowie in Fernbussen gilt das Deutschland-Ticket nicht.

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Auch du möchtest das Deutschland-Ticket kaufen? Wir helfen dir dabei: Einfach die 5-stellige Postleitzahl deines Wohnorts eingeben und wir listen dir die Verkehrsunternehmen und Verbünde in deiner Umgebung auf, bei denen du das D-Ticket abonnieren kannst – mit direkten Links in Webshops oder App-Stores.

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Wir engagieren uns gemeinsam

„Deutschland steigt ein“ ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Verkehrsunternehmen. Starke Partner, ein Ziel: Mit dem Deutschland-Ticket sollen zukünftig mehr Menschen Bus und Bahn fahren – fürs Klima. Denn: Der ÖPNV ist ein entscheidender Schlüssel, um die Mobilitätswende voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen.

Deutschland steigt ein

Aktuelles

Das D-Ticket: Weil unser Klima nur ein Ticket braucht!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Hinweis: Sobald uns neue Informationen zum D-Ticket vorliegen, aktualisieren wir diese Seite.

Was ist das D-Ticket?

Mit dem D-Ticket sind Sie bundesweit im öffentlichen Nahverkehr mobil. Das D-Ticket wird den Zugang zu Bussen und Bahnen überall erleichtern, das Erreichen der Klimaziele unterstützen und die Bürger*innen finanziell entlasten. Das D-Ticket ist ein monatlich kündbares Abo.

Wie viel kostet das D-Ticket?

Das D-Ticket wird für 49 Euro pro Monat angeboten werden. Eine jährliche Einmalzahlung des zwölffachen Monatsbetrags kann von Verkehrsunternehmen angeboten werden.

Wo gilt das D-Ticket und wo nicht?

Das D-Ticket gilt bundesweit i.d.R. in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Verbünde und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Es können alle Fahrzeuge des Nahverkehrs deutschlandweit genutzt werden, also: Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresszüge in der 2. Klasse und in den meisten Fällen auch Fähren.

Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE-Linien der DB Fernverkehr AG). Auch private Anbieter wie z. B. FlixTrain oder FlixBus sind ausgeschlossen. Ebenso gilt das D-Ticket nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Muss ich für das D-Ticket mein Abonnement kündigen?

Wenn du bereits ein ÖPNV-Abonnement abgeschlossen hast, musst du nichts tun. Dein Verkehrsunternehmen kontaktiert dich rechtzeitig. So kannst du frei entscheiden, ob dein aktuelles Abo bestehen bleibt oder ob du ins D-Ticket wechseln möchtest.

Wann startet der Verkauf für das D-Ticket, ab wann ist es gültig?

Der Vorverkauf für das D-Ticket startete am 3. April 2023. Seit dem 1. Mai 2023 ist das D-Ticket bundesweit gültig.

Wie und wo erhalte ich das D-Ticket?

Das D-Ticket kann als digitales, monatlich kündbares Angebot für 49 Euro im Abonnement erworben werden. Du kannst es über die Apps und Vertriebskanäle der Verkehrsunternehmen und Verbünde erwerben.

Bei vielen Anbietern*innen kannst du das Abo auch vor Ort in den Kundencentern abschließen. Das D-Ticket gibt es auf dem Smartphone und als Chipkarte. Bis du deine Chipkarte erhältst, bekommst du übergangsweise ein Papierticket, das digital kontrollierbar ist. Das D-Ticket auf Papier gilt maximal einen Monat. Ähnlich wie beim Handyticket und der Chipkarte müssen sich Fahrgäste auch beim provisorischen Papierticket im Rahmen einer Kontrolle ausweisen können.

Gibt es das D-Ticket nur im Abo?

Das Deutschland-Ticket wird im Abonnement ausgegeben. Die Gültigkeit des Tickets ist grundsätzlich unbefristet, sie verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Der Einstieg ins Abo ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden.

Kann ich andere Personen mitnehmen?

Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren ist nicht möglich. Kinder unter 6 Jahren fahren weiterhin kostenlos mit. Einige herkömmliche Abo-Tickets beinhalten besondere Mitnahmeregelungen. Diese werden bei einem Wechsel ins D-Ticket nicht übertragen.

Ist das D-Ticket übertragbar?

Das D-Ticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Da es sich um ein Personengebundenes Ticket handelt, müssen Fahrgäste bei möglichen Kontrollen ihre Identität nachweisen. Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren reicht es, wenn sie ein geeignetes Ausweisdokument wie z.B. Kinder- oder Schülerausweis vorzeigen. Ab 16 Jahren müssen Besitzer*innen des D-Tickets einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben.

Kann ich Hunde und Fahrräder mitnehmen?

Eine unentgeltliche Mitnahme von Hunden und Fahrrädern ist beim D-Ticket nicht vorgesehen. Die Mitnahmeregelungen richten sich nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsregion und können je nach Reiseweg unterschiedlich sein.

Örtliche Upgrades können von Verkehrsunternehmen und -verbünden in Form von Zusatzfahrausweisen angeboten werden, sind dann allerdings auf die jeweilige Verkehrsregion beschränkt. Ein bundesweites Upgrade-Angebot wird angestrebt.

Kann ich mit dem D-Ticket in der 1. Klasse fahren?

Das D-Ticket ist gültig in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist nach den Tarifen der Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften möglich, aber unterschiedlich geregelt. Es wird angestrebt, bundesweit einheitliche Angebote für den Übergang in die 1. Klasse zu schaffen.

Werden alle Vereinbarungen meines Abos automatisch übernommen?

Wer im Vorfeld des D-Tickets bereits ein Bus- und Bahn-Ticket im Abonnement besaß, konnte vorab darüber entscheiden, im bestehenden Abo zu bleiben oder ins D-Ticket zu wechseln. Besondere Vereinbarungen, wie zum Beispiel Mitnahmeregelungen, wurden beim Wechsel zum D-Ticket nicht übertragen. Die Mitnahmeregelungen, beispielsweise für andere Personen, Hunde oder Fahrräder, richten sich nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsregion und können je nach Reiseweg unterschiedlich sein.

Was gilt für Kinder?

Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen kein D-Ticket. Für Kinder über 6 Jahren gelten die bestehenden Tarifbestimmungen vor Ort.

Wie kann ich das D-Ticket kündigen?

Das Deutschland-Ticket ist monatlich kündbar bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende. Die Kündigung muss in schriftlicher Form bei dem Verkehrsunternehmen erfolgen, bei dem das Abo abgeschlossen wurde. Das Deutschland-Ticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach Ende des letzten Tages des Monats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetages.

Wie lange wird das D-Ticket angeboten?

Die Politik strebt an, das Ticket dauerhaft anzubieten. Der Einführungszeitraum für das D-Ticket ist zunächst einmal auf zwei Jahre angelegt.

Gibt es das D-Ticket auch als Job-Ticket?

Das D-Ticket kann auch als Job-Ticket angeboten werden – zu bundesweit einheitlichen Bedingungen. Arbeitgeber*innen müssen dazu einen Mindestzuschuss zum D-Ticket in Höhe von 25 Prozent auf den Ticketpreis leisten, das sind derzeit 12,25 Euro. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, erhalten Sie das D-Ticket als Job-Ticket mit einem zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent, also zum Preis von höchstens 34,30 Euro.

Gibt es das D-Ticket für Studierende?

Bestehende Semester-Ticket-Vereinbarungen sollen erhalten bleiben. Für Studierende ist möglich, fakultativ den Differenzbetrag zwischen bestehendem Semester-Ticket und D-Ticket an Verkehrsunternehmen oder Verbund zu bezahlen und dafür ein D-Ticket zu erhalten.

Ein solches Upgrade ist optional. Studierende können selbst entscheiden, ob sie es nutzen möchten. Ein Upgrade wird nicht in jeder Verkehrsregion angeboten. Für nähere Informationen wende dich bitte an das Verkehrsunternehmen oder den Verbund vor Ort.

Auf lange Sicht wird ein bundesweites Solidarmodell für Studierende erarbeitet und den Verantwortlichen (Studierendenwerke, ASten, Hochschulen) angeboten.

Wird es Sozialtarife bzw. Ermäßigungen geben?

Details zu Ermäßigungen für Geringverdiener*innen werden von den Ländern bzw. Verkehrsverbünden geklärt. Für nähere Informationen wende dich bitte an das Verkehrsunternehmen oder den Verbund vor Ort.

Kann ich mit dem D-Ticket ins Ausland fahren?

Wenn sich das Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens auf Gebiete im Ausland erstreckt, dürfen Besitzer*innen des Deutschland-Tickets auch in ausländischen Geltungsbereichen unterwegs sein.

Erfolgt beim Erwerb des D-Tickets eine Bonitätsprüfung?

Einige Verkehrsunternehmen und Verbünde verzichten bei Abschluss eines D-Ticket-Abos auf Bonitätsprüfungen oder Schufa-Abfragen. Alternativ zu SEPA-Lastschriftverfahren bieten diese Unternehmen an, das Ticket zum Beispiel durch Direktüberweisung oder per Paypal zu erwerben. Bei diesen Zahlungsarten findet keine Bonitätsprüfung statt. Über die konkreten Zahlungsmöglichkeiten informieren die Verkehrsunternehmen und Verbünde auf den jeweiligen Websites.

Wie sieht es beim D-Ticket mit dem Datenschutz aus?

Verkehrsunternehmen, die das Deutschland-Ticket ausgeben, speichern in ihren Abo-Systemen nur für den Kauf und die Abrechnung relevante Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung der Kundinnen und Kunden.

Darüber hinaus werden im Rahmen des D-Tickets Daten verarbeitet, die zur Kontrolle und Systemsicherheit im Ticket und den Kontrollnachweisen hinterlegt sind. Das passiert pseudonymisiert über das Zentrale PV-System (ZPVS).

Mehr Informationen rund um das Thema Datenschutz beim D-Ticket gibt es hier.